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Sozialrecht

Gesetzliche Unfallversicherung – Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2109 – arbeitstechnische Voraussetzung – berufliche Einwirkung – unbestimmte Rechtsbegriffe: Auslegung anhand der Gesetzesmaterialien und des Merkblatts BK 2109 – langjähriges und regelmäßiges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter mit außergewöhnlicher Zwangshaltung der HWS – nicht erforderlich: tägliche Mindestbelastungszeit bzw Mindesttagesdosis pro Arbeitsschicht – keine starre Untergrenze der Belastungsdauer: zehn Berufsjahre – bandscheibenbedingte Erkrankung der Halswirbelsäule – Zimmerer