Steuerrecht
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 24.05.2013 VII B 163/12 – Übergehen eines Beweisantrags – Keine Bindung an den Inhalt von Strafurteilen – Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung)
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(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 24.05.2013 VII B 163/12 – Übergehen eines Beweisantrags – Keine Bindung an den Inhalt von Strafurteilen – Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung)
Urteilsfeststellungen zur Strafzumessung: Darstellung der Vortaten und Vorstrafen im Urteil und erforderliche Erörterungen bei der erstmaligen Verhängung einer Freiheitsstrafe
Strafzumessung: Anforderungen an das Bemühen um Schadenswiedergutmachung; Entschuldigung des Täters einer schweren Gewalttat bei Bestreiten der Opferrolle des Geschädigten als Strafmilderungsgrund
Mindestaufenthaltszeitraum im Mitgliedsstaat für Ausstellung eines Führerscheins an einen Studenten
Konkurrenzverhältnisse beim Betrug: Natürliche Handlungseinheit bei Organisationstätigkeit durch den Hintermann eines Unternehmens
Nichtigkeit eines Europäischen Patents: Fehlende erfinderische Tätigkeit
Markenbeschwerdeverfahren – „GUTEN MORGEN“ – keine Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – „MORGEN FRUCHT“ – keine Unterscheidungskraft