Strafrecht
Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Erhebung der Anhörungsrüge gem § 321a ZPO – zudem fehlende Erfolgsaussichten – Missbräuchlichkeit der Beschwerdeerhebung – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 2500 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten