IT- und Medienrecht
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte fachgerichtliche Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung – hier: Kritische Auseinandersetzung mit Ärzteliste eines Nachrichtenmagazins – unzureichende Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs sowie der Intention der beanstandeten Äußerung – fachgerichtliche Auslegung der beanstandeten Äußerung nicht hinreichend begründet