Steuerrecht
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 16.10.2012 I B 128/12 – Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG 2002 n.F.)
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(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 16.10.2012 I B 128/12 – Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG 2002 n.F.)
(Finanzunternehmerische Haupttätigkeit (§ 8b Abs. 7 Satz 2 KStG))
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Darlegung einer Divergenz durch Hinweis auf (vermeintlichen) Rechtsanwendungsfehler
Gewinnfeststellungsbescheid als teilbarer Verwaltungsakt – Keine Klageänderung nach Fristablauf – Sachaufklärungspflicht des FG
(Keine rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 4 EStG a.F. zur Beseitigung eines materiellen Rechtsfehlers der Familienkasse)
Beihilfefähigkeit; In-vitro-Fertilisation
Zur Eintragung eines Nutzungsrechtes an volkseigenem Grundstück
Kosten des Beschwerdeverfahrens bei Erledigung der Hauptsache