Strafrecht
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess – unzureichende Berücksichtigung von Parteivortrag bzgl des Versands und des Zugangs einer E-Mail – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro