IT- und Medienrecht
Zur Manipulation einer Kommunalwahl durch Veröffentlichung der sexuellen Orientierung eines Mitbewerbers
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Zur Manipulation einer Kommunalwahl durch Veröffentlichung der sexuellen Orientierung eines Mitbewerbers
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Versäumung der dreijährigen Prüfungsfrist; Inzidentprüfung bei Verpflichtungsklage bezüglich einer Niederlassungserlaubnis; keine zusätzliche einjährige Ausschlussfrist
Markenbeschwerdeverfahren – „Bitterfeld Wolfen – Wir haben den Bogen raus“ – keine Unterscheidungskraft
Patentbeschwerdeverfahren – „Befestigungsvorrichtung einer Ausstattung in Schienen Standard-Luftfahrtanwendung“ – Wiedereinsetzungsverfahren – Notwendigkeit der Bestellung eines Inlandsvertreters für die Beschwerdeeinlegung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichend begründete gerichtliche Entscheidungen über Fortdauer von „Einlieferungshaft“ – Abwägung zwischen Strafanspruch und Freiheitsgrundrecht in angegriffener Entscheidung nicht erkennbar – Berücksichtigung der Dauer der zu erwartenden Freiheitsentziehung bei länger andauernder U-Haft – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und Bestimmtheit der vorgelegten Normen geltend macht – hier: unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit, insbesondere hinreichender Bestimmtheit von § 2 Abs 1 des „Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet“ (DbAG; juris: AusglBGG) idF des „Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet“ (SER/DbAG-ÄndG; juris: EntschR/AusglBGGÄndG) vom 19.06.2006 – Zweifel an der hinreichenden Darlegung der Entscheidungserheblichkeit – unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm – insb unzureichende Auseinandersetzung mit naheliegenden Auslegungsalternativen
(Instanzielle Unzuständigkeit des BFH für den Erlass einer einstweiligen Anordnung – Kein vorläufiger Rechtsschutz nach § 69 FGO bei rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens)
Verfahrensmangel wegen unvollständiger Sachverhaltsaufklärung – Beteiligtenvernehmung