Sozialrecht
Gesetzliche Unfallversicherung – Arbeitsunfall – versicherte Tätigkeit als höchstpersönliche Handlung des Verletzten – Gesundheitserstschaden – Organspende – Komplikation – Abgrenzung – Gesundheitsbeeinträchtigung durch operative Organentnahme an sich – Schutzzweck der Norm