Steuerrecht
(Keine Aufhebung der Vollziehung bei abgelehnter Zusammenveranlagung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft – Rechtsschutzgewährende Antragsauslegung – „Wesentliche Nachteile“ i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO – Keine verfahrensrechtliche Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG)