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Patent- und Markenrecht

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Gegenstandswert im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren“ – eine Änderung der im Jahr 2006 noch einheitlichen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu den Gegenstandswerten in markenrechtlichen Verfahren ist derzeit nicht angezeigt – Bemessungsvorschrift enthält einen Regel- und einen Höchstwert – in Löschungsverfahren ist bei unbenutzten Marken ein Gegenstandswert in Höhe von 25.000,– Euro angemessen – mögliche Anhebung des Wertes bei gut benutzten Marken – hier: Verdopplung des Ausgangswerts auf 50.000,– Euro