Familienrecht
Fortgesetztes Versorgungsausgleichsverfahren: Anzuwendendes Recht im Übergangsfall
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Fortgesetztes Versorgungsausgleichsverfahren: Anzuwendendes Recht im Übergangsfall
Berufungsbegründungsschrift: Erforderlichkeit der eigenhändigen Unterschrift des zur Vertretung bei dem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalts
Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Vollzugslockerungen (§ 11 Abs 1 Nr 2 StVollzG) wegen Personalknappheit verletzt Betroffenen in grundrechtlich geschütztem Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – zudem Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Zurückweisung von Rechtsmitteln
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Erfordernis, im Zwangsvollstreckungsverfahren bei hinreichenden Anhaltspunkten auf Suizidgefahr des Schuldners ein Sachverständigengutachten einzuholen – hier: lediglich auf amtsärztliches Zeugnis gestützte Versagung von Vollstreckungsschutz verletzt Schuldnerin in Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung verletzt bei fehlender Verhältnismäßigkeit Grundrecht des Betroffenen aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG – hier: Durchsuchung bei Kampfsporttrainer wegen Verdachts eines waffenrechtlichen Deliktes – mangelnde Beschwerdebefugnis hinsichtlich Durchsuchung von Vereinsräumen
Nichtannahmebeschluss: Regelung zu sog. Partner- oder Vätermonaten nach § 4 Abs 3 S 1 BEEG durch Art 3 Abs 2 GG gerechtfertigt – Eignung der Regelung zur Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau
Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung ohne zureichenden Tatverdacht verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG – hier: Wohnungsdurchsuchung zur Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Unterhaltsschuldner während laufendem familiengerichtlichen Verfahren
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Anwendung des Verfahrensrechts im Zwangsversteigerungsverfahren – Zur Notwendigkeit eines gerichtlichen Hinweises auf Erfordernis der Forderungsanmeldung nach § 9 Nr 2 ZVG, wenn nicht bereits im Zuschlagsversagungsantrag eine konkludente Anmeldung gesehen wird