Familienrecht
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Kostentragung bei Rücknahme der Beschwerde
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Aktienrechtliches Spruchverfahren: Kostentragung bei Rücknahme der Beschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – „WORLD OF TEA (Wort-Bild-Marke)“ – keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – keine Unterscheidungskraft – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Patentbeschwerdeverfahren – „Vorrichtung zur Bestimmung der Absorption einer Probe“ – Prüfungsstelle weist Patentanmeldung unter pauschaler Nennung einer Entgegenhaltung zurück – wesentlicher Verfahrensmangel – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an Entscheidung über Aussetzung des Strafvollzugs wegen Erkrankung des Verurteilten gem § 455 Abs 4 StPO – hier: keine Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG bzw Art 1 Abs 1 GG durch Ablehnung einer Haftunterbrechung bei chronischer Herzkrankheit des Verurteilten
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe der Stellungnahme einer Prozesspartei an die Gegenpartei – Zur Handhabung der Fristbestimmung des § 45 StPO – hier: Annahme der Verfassungsbeschwerde bei Unzulässigkeit des ursprünglichen fachgerichtlichen Rechtsmittels nicht geboten
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes gem § 2 Abs 7 BEEG – hier: Berücksichtigung von Elternzeit, die über die Bezugszeit von Elterngeld hinausgeht – keine Verletzung von Art 3 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 GG oder Art 6 Abs 1 GG – keine weitergehende Pflicht des Staates zur Förderung der Eigenbetreuung von Kindern
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von Stellungnahmen der Gegenseite im gerichtlichen Verfahren – hier: Vorenthaltung einer Stellungnahme der Gegenseite im Rechtsbeschwerdeverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör – jedoch Annahme der Verfassungsbeschwerde trotz Grundrechtsverletzung nicht geboten, da auch bei rechtzeitiger Kenntnisgabe keine günstigere fachgerichtliche Entscheidung erreichbar war
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung