Baurecht
Amtspflichtverletzung: Drittgerichtetheit der Amtspflichten der Gemeinde im Rahmen der Verweigerung des Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren bei landesrechtlicher Ersetzungsbefugnis der Baugenehmigungsbehörde
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Amtspflichtverletzung: Drittgerichtetheit der Amtspflichten der Gemeinde im Rahmen der Verweigerung des Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren bei landesrechtlicher Ersetzungsbefugnis der Baugenehmigungsbehörde
Konkursverfahren über das Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft: Anspruch der Gesellschafter auf Vorlage steuerlicher Jahresabschlüsse durch den Konkursverwalter; Beginn der Anspruchsverjährung bei vorübergehender Unmöglichkeit
Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zur Regelvergütung wegen langer Verfahrensdauer
Emissionsprospekt eines Filmfonds: Umfang der Nachforschungspflichten des Anlageberaters hinsichtlich des benannten Erlösversicherers
Abschiebungshaftverfahren: Erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren zur Feststellung der Glaubhaftigkeit des Vorbringens des Ausländers und dessen Glaubwürdigkeit; Verletzung des rechtlichen Gehörs im erstinstanzlichen Verfahren; Beruhen der Haftanordnung auf dem Verfahrensfehler bei inzwischen erfolgter Abschiebung
Stattgebender Kammerbeschluss: Gebot einer verfassungskonformen Auslegung des § 22 Abs 3 S 2 IRG in Evidenzfällen – Pflicht des AG zur jedenfalls summarischen Prüfung der Haftvoraussetzungen der §§ 15, 16 IRG – hier: Festhalteanordnung (§ 22 IRG) bezüglich eines wegen politischer Verfolgung anerkannten Asylbewerbers begründet Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1, Abs 2, Abs 3 GG bei mangelnder Prüfung eines Auslieferungshindernisses gem § 6 Abs 2 IRG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Klageerzwingungsverfahren – Kenntnisnahme und Berücksichtigung von zentralem Parteivorbringen in angegriffenem Beschluss nicht erkennbar – hier: Nichtberücksichtigung von Hinweisen bzgl der Vorsätzlichkeit des Handelns des Beschuldigten bei Vorwurf der Rechtsbeugung
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Ablehnung eines subjektiven Rechts eines Gemeindebürgers auf Durchsetzung eines Bürgerentscheids bzw auf Durchsetzung dessen Sperrwirkung nach sächsischem Kommunalrecht