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Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Gebot einer verfassungskonformen Auslegung des § 22 Abs 3 S 2 IRG in Evidenzfällen – Pflicht des AG zur jedenfalls summarischen Prüfung der Haftvoraussetzungen der §§ 15, 16 IRG – hier: Festhalteanordnung (§ 22 IRG) bezüglich eines wegen politischer Verfolgung anerkannten Asylbewerbers begründet Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1, Abs 2, Abs 3 GG bei mangelnder Prüfung eines Auslieferungshindernisses gem § 6 Abs 2 IRG