Familienrecht
Beschwerde im Sorgerechtsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist mit Verkündung eines Beschlusses
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Beschwerde im Sorgerechtsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist mit Verkündung eines Beschlusses
Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Beachtung des Rückwirkungsverbots der Europäischen Menschenrechtskonvention bei der Anordnung
Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern der Ehe
(sozialgerichtliches Verfahren – Vertretungszwang vor dem BSG – Prozessbevollmächtigter – Unzulässigkeit der Bezugnahme auf Schriftsätze der Beteiligten – keine Aufklärungspflicht des Vorsitzenden über Formfehler – keine Kostenfreiheit bei Streit über Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB 3)
Sozialgerichtliches Verfahren – Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache – Beschwerdebegründung – Nichtzulassungsbeschwerde
§§ 1626a Abs 1 Nr 1 und 1672 Abs 1 BGB mit Art 6 Abs 2 GG unvereinbar – genereller Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der Sorgetragung für sein Kind greift unverhältnismäßig in dessen Elternrecht ein, wenn die Weigerung der Mutter des Kindes, der gemeinsamen Sorge mit dem Vater oder dessen Alleinsorge für das Kind zuzustimmen, nicht gerichtlich am Maßstab des Kindeswohls überprüft werden kann – Anordnung einer Übergangsregelung ohne Befristung
Möglichkeit, nicht auffindbare Miterben ehemals staatlich verwalteter Vermögenswerte mit ihren Rechten gem § 10 Abs 1 S 1 Nr 7 S 2 EntschG auszuschließen, mit Art 14 Abs 1 S 1 GG vereinbar – zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums – Zudem keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Fällen der Restitution zur Wiedergutmachung einer Eigentumsentziehung gem § 2a Abs 1 S 1 VermG
Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz im Zeitraum vom 28.12.1996 bis zum 01.01.2009 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar – Verfassungswidrigkeit der §§ 15 Abs 1, 16 Abs 1, 17, 19 ErbStG, soweit eingetragene Lebenspartnerschaften betroffen sind – Auftrag an den Gesetzgeber bis zum 31.12.2010 eine Neuregelung für die vom Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz a.F. betroffenen Altfälle zu treffen