Strafrecht
5 StR 481/20
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5 StR 481/20
(Sozialgerichtsverfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – Rüge eines Verstoßes gegen die Ermessensvorschrift des § 114 Abs 2 S 1 SGG)
(Sozialgerichtsverfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – Befugnis nach § 407a Abs 3 S 2 ZPO)
Sozialgerichtsverfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – Wiederholung einer bereits in der ersten Instanz durchgeführten Zeugenvernehmung
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Begründung von Klageerzwingungsanträgen – ua keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Obliegenheit zur Darlegung, dass die Beschwerdefrist des § 172 Abs 1 StPO gewahrt sei
Verwerfung eines Eilantrags ua bzgl der Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am Zustandekommen des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes – Erledigung mit Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes in Folge des Senatsbeschlusses vom 15.04.2021 (2 BvR 547/21)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Rechtsschutz gegen Nichtverbescheidung eines „Überprüfungsersuchens“ mehrerer Sicherungsverwahrter durch die Justizvollzugsanstalt verletzt Betroffene in Grundrechten aus Art 17 und Art 19 Abs 4 GG
Kenntnis von Zero-Day-Schwachstellen verpflichtet Sicherheitsbehörden zur Abwägung gegenläufiger Belange (Strafverfolgung / Integrität informationstechnischer Systeme) und ggf zur Meldung an Hersteller – hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Möglichkeit des Ausnutzens von IT-Sicherheitslücken zwecks Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch die Sicherheitsbehörden (hier: gem § 54 Abs 2 PolG BW) ohne entsprechenden Schwachstellen-Management – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung der Beschwerdebefugnis sowie wegen Subsidiarität