Strafrecht
4 StR 387/20
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4 StR 387/20
4 StR 240/20
Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde, gerichtet gegen die Europawahl 2019 – Absehen von weiterer Begründung unter Bezugnahme auf Berichterstatterschreiben (§ 24 S 2 BVerfGG)
Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) bei ursprünglicher Unzulässigkeit der erledigt erklärten Verfassungsbeschwerde – hier: Beschwerdeeinlegung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge, mithin vor Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde – keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel (hier: zivilprozessuale Nichtzulassungsbeschwerde bei Streitwert unter Erwachsenheitssumme des § 26 Nr 8 S 1 EGZPO aF) hält Beschwerdefrist nicht offen
Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO bei obligatorisch Nutzungsberechtigtem
Keine drittschützende Wirkung des § 37 FlurbG
Kein Drittschutz bei Zustimmung zur Nutzungsänderung; Flurbereinigung