Steuerrecht
(Aufwendungen für die Inanspruchnahme einer Eventagentur bei der Bewertung von Sachzuwendungen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 und nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG)
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(Aufwendungen für die Inanspruchnahme einer Eventagentur bei der Bewertung von Sachzuwendungen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 und nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG)
(Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 2 EStG für die Reinigung einer öffentlichen Straße (Fahrbahn) – Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 3 EStG für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten)
Behandlung eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten Spruchkörper des FG in der Nichtzulassungsbeschwerde
Werbungkosten eines Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst – altes Reisekostenrecht
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei erstmals in der mündlichen Verhandlung angesprochenen Nachweismängeln für bestimmte Betriebsausgaben
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.05.2020 VI R 4/18 – Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 3 EStG für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten)
Rechtliches Gehör; Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe
6 A 3/20