Strafrecht
4 StR 342/19
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4 StR 342/19
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Beschwerdebegründung – Nichtberücksichtigung einer nicht vom Prozessbevollmächtigten unterschriebenen Anlage
(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Elterngeldrecht – Beginn der selbstständigen Erwerbstätigkeit kurz vor Geburt des Kindes – keine Einkünfte im letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum – persönliche Härte – teleologische Reduktion von § 2b Abs 2 S 1 BEEG – verfassungskonforme Auslegung – weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers – Darlegungsanforderungen)
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Beschwerdebegründung – grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache – schlüssige Darlegung – Anhängigkeit eines Verfahrens beim BVerfG – Bezugnahme auf eine beigefügte Anlage
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bei Möglichkeit der Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – Folgenabwägung
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung – mangelnder Vortrag des Antragstellers zur Ausschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Verwerfung (a-limine-Abweisung) zweier Wahlprüfungsbeschwerden unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben.