Strafrecht
Sexueller Missbrauch von Kindern: Erheblichkeit sexualbezogener Handlungen
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Sexueller Missbrauch von Kindern: Erheblichkeit sexualbezogener Handlungen
Festsetzung der Erlösobergrenzen für die zweite Regulierungsperiode eines Gasverteilernetzbetreibers: Berücksichtigung von Verbindlichkeiten aus einem Ergebnisabführungsvertrag einer sog. schlanken Netzgesellschaft mit ihrer Muttergesellschaft beim Abzugskapital
Klage eines Interessenverbands nach dem GWB: Streitwertbemessung; Anpassung des Streitwerts
(Sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensfehler – nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts – Ermessensfehler: unzulässige Entscheidung des konsentierten Einzelrichters gem § 155 Abs 3 und 4 SGG – Begründung der abweisenden Entscheidung des Einzelrichters: alleiniges Abstellen auf den Beweggrund der Versicherten für den Aufenthalt am sog dritten Ort – besondere rechtliche Schwierigkeit der Rechtsfrage: Divergenz gem § 160 Abs 2 Nr 2 SGG – grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage gem § 160 Abs 2 Nr 1 SGG – gesetzliche Unfallversicherung – Wegeunfall – dritter Ort – bisherige BSG-Rechtsprechung: Unerheblichkeit der Aufenthaltsgründe an einem sog dritten Ort – offengelassene Voraussetzung: Angemessenheit des Verhältnisses der Länge des Weges vom dritten Ort zur Länge des üblichen Weges)
B 2 U 22/17 R
(Gesetzliche Unfallversicherung – Beitragsrecht – Rettungsdienst – hauptamtlich Beschäftigte – gesetzliche Beitragsfreiheit – kein unionsrechtliches Durchführungsverbot – Erstreckung der Beitragsfreiheit auf Beschäftigte iS des § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7 – Auslegung – Vorbehalt des Gesetzes – keine stillschweigende Verweisung in § 128 Abs 1 Nr 6 SGB 7 auf § 2 Abs 1 Nr 12 SGB 7 – beitragsrechtliche Gleichbehandlung mit DRK – gesetzgeberische Grundentscheidung)
B 2 U 23/17 R
Verfassungswidrigkeit der Wahlrechtsausschlüsse nach § 13 Nr 2 BWahlG (Personen unter dauerhafter Vollbetreuung) sowie § 13 Nr 3 BWahlG (gem §§ 20, 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachte) – jeweils Verletzung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl (Art 38 Abs 1 S 1 GG) sowie des Benachteiligungsverbots (Art 3 Abs 3 S 2 GG) – zu den Grenzen differenzierender gesetzlicher Typisierungen