Urteilsdatenbank: Alle Urteile auf einen Blick

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Sozialrecht

Gesetzliche Unfallversicherung – Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 – bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule – haftungsbegründende Kausalität – Auslegung der Konsensempfehlungen – Konstellation B2 1. Zusatzkriterium – mehrere Bandscheiben – bisegmentaler Bandscheibenschaden – Anwendung eines medizinischen Erfahrungssatzes – Grundlage: sachverständigen Stellungnahme und Anhörung eines Sachverständigen – aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand – Bindungswirkung – kein offensichtlich falscher wissenschaftlicher Erfahrungssatz – Rechtsunsicherheit – Feststellung unterschiedlicher Erfahrungssätze durch die Tatsachengerichte – Reformbedürftigkeit des Normtatbestands der BK 2108

Sozialrecht

(Gesetzliche Unfallversicherung – Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 – bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule – haftungsbegründende Kausalität – Auslegung der Konsensempfehlungen – Konstellation B2 1. Zusatzkriterium – mehrere Bandscheiben – bisegmentaler Bandscheibenschaden – Anwendung eines medizinischen Erfahrungssatzes – Literaturauswertung durch nicht fachkundige Richter – keine sachverständigen Stellungnahmen und keine Anhörung eines Sachverständigen – aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand – Überschreiten der Grenzen der richterlichen Beweiswürdigung gem § 128 Abs 1 S 1 SGG – revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit )

Patent- und Markenrecht

(Patentrecht – einstweilige Verfügung im Zwangslizenzverfahren – „Praluent“ – zu den Anforderungen an die Lizenzbemühungen i. S. d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 PatG – zum angemessenen Zeitraum der Lizenzbemühungen – Unterbreitung eines Lizenzangebotes kurze Zeit vor Einreichung der Zwangslizenzklage und des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung – Anforderungen an Lizenzbemühungen werden (regelmäßig) nicht erfüllt – Patentinhaber hat sich in der Vergangenheit mehrfach gegen die Vergabe einer Lizenz ausgesprochen – keine Entbindung vom Erfordernis der Lizenzbemühungen – zur Beweislast für das Vorliegen des öffentlichen Interesses an der Erteilung der Zwangslizenz – Geltendmachung des Antragstellers, dass ein öffentliches Interesse an der weiteren freien Verfügbarkeit des von ihm vertriebenen Arzneimittels besteht – Umfang des erforderlichen Beweises – keine Beweislastumkehr – Zurückweisung des Antrags auf vorläufige Benutzungserlaubnis für einen Cholesterinsenker)