Kosten- und Gebührenrecht
Notarkostenrechnung: Geschäftswertberechnung für den Entwurf einer Anmeldung der Auflösung einer GmbH einschließlich der Abberufung des bisherigen Geschäftsführers und dessen Anmeldung zum Liquidator
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Notarkostenrechnung: Geschäftswertberechnung für den Entwurf einer Anmeldung der Auflösung einer GmbH einschließlich der Abberufung des bisherigen Geschäftsführers und dessen Anmeldung zum Liquidator
3 StR 63/15
Nichtzulassungsbeschwerde – sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensmangel – Gewährung rechtlichen Gehörs – angemessene Wartezeit bei Verspätung eines Beteiligten – Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Behauptung von Verfahrensfehlern ins Blaue hinein – vertretungsweise Unterschrift eines Richters – vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts – unrichtige Angaben zur Besetzung im Sitzungsaushang – Darlegungsanforderungen
Gesetzliche Unfallversicherung – Wegeunfall – sachlicher Zusammenhang – Handlungstendenz – Abweg – Umweg – Irrtum – nicht erklärlicher Grund – eigenwirtschaftlicher Grund – Abbiegen in entgegengesetzte Richtung – Wendemanöver – objektive Beweislast
Gesetzliche Unfallversicherung – Höhe der Verletztenrente – Herabsetzung der MdE – wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse – MdE-Bewertung – verbesserte prothetische Versorgung – C-Leg-Prothese – sozialgerichtliches Verfahren – vom Tatsachengericht zu Grunde gelegter MdE-Tabellenwert – Bindung des Revisionsgerichts – MdE-Tabelle – Normierung durch Gesetzgeber – Rechtsverordnung
Berichtigung in den Gründen des Urteils vom 06.12.2016
Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch eines Strafgefangenen auf umfassende Einsicht in seine Krankenakte – Versagung der Akteneinsicht ohne Darlegung von dem Einsichtsrecht entgegenstehenden, hinreichend gewichtigen Belangen verletzt Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – zudem Berücksichtigung des Art 8 MRK – überdies Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch unbegründete Zurückweisung von Rechtsmitteln trotz Abweichung von Rspr des BVerfG