Handels- und Gesellschaftsrecht
Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bei hohen Zahlungsrückständen in laufender Geschäftsbeziehung und Angebot eines Ratenzahlungsplans mit unbestimmtem Beginn
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Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bei hohen Zahlungsrückständen in laufender Geschäftsbeziehung und Angebot eines Ratenzahlungsplans mit unbestimmtem Beginn
Wettbewerbsverstoß: Erfordernis der Meisterpräsenz bei Raumnutzung in einer Facharztpraxis zur Erbringung von Leistungen des Orthopädietechnikerhandwerks; Mitwirkung an einer unerlaubten Patientenzuweisung – Orthopädietechniker
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Rüge einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts – Einverständniserklärung zur Entscheidung durch Berichterstatter anstelle des Senats – Wirksamkeit – Auslegung – innerprozessuale Bedingung – Widerruf – Verbrauch – Beweisbeschluss
(Saldierung von beitragsgeminderten Zeiten im Rahmen der Ermittlung des Zuschlags von Entgeltpunkten nach § 71 Abs 2 SGB 6 – Zusammentreffen von Anrechnungszeiten nach § 252a Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6 mit Beitragszeiten – Zusammentreffen von Anrechnungszeiten nach § 252a Abs 2 S 1 SGB 6 mit Beitragszeiten – Verfassungsmäßigkeit)
Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – rechtliches Gehör – Verletzung des Rechts auf Anhörung eines Sachverständigen
(Nichtberücksichtigung von Zeiten der Bereitschaftspflege bei der Anrechnung von Kindererziehungs- bzw Berücksichtigungszeiten – Vereinbarkeit mit Art 3 Abs 1 GG)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH wegen vermuteter Prozessunfähigkeit des Antragstellers nach bloßer Aktenlage – Ausschöpfung aller Beweismittel (insb Einholung eines Sachverständigengutachtens und Anhörung des Antragstellers) geboten
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 312a BGB aF mit Art 3 Abs 1 GG – unzureichende Darlegungen des vorlegenden Gerichts zur Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm