Baurecht
Drittanfechtungsklage, gaststättenrechtliche Genehmigung, Betrieb eines Badekiosks, bestandskräftige Baugenehmigung, drittschützende Rechte, Berichtigung des Tenors
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Drittanfechtungsklage, gaststättenrechtliche Genehmigung, Betrieb eines Badekiosks, bestandskräftige Baugenehmigung, drittschützende Rechte, Berichtigung des Tenors
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis durch dauerhafte Ausreise
Kein fristgerechter Antrag auf Zulassung der Berufung ohne Prozessbevollmächtigten
Erfolgreiches Aufnahmegesuch im Dublin-Verfahren
Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aus verschiedenen Erkenntnisverfahren – zur Zurückstellung der Vollstreckung (auch der Maßregel) nach § 35 BtMG
Gerichtsvollzieherkosten im elektronischen Rechtsverkehr
Voraussetzungen für Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG
Erkennt das Gesundheitsamt ein für einen Minderjährigen, der in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nr. 1 bis 3 IfSG betreut wird, vorgelegtes ärztliches Zeugnis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 IfSG, durch das eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung nachgewiesen werden soll, nicht an, so besteht zwischen dem Minderjährigen und dem Gesundheitsamt kein streitiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO. Da die Vorlagepflicht für ein entsprechendes Zeugnis gemäß § 20 Abs. 13 Satz 1 IfSG die Personensorgeberechtigten trifft, kann auch nur zwischen ihnen und der Behörde ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis bestehen. Ein von den personensorgeberechtigten Eltern für den Minderjährigen gestellter Antrag nach § 123 VwGO auf vorläufige Feststellung, dass das vorliegende Attest ausreichend sei, ist daher unzulässig.