Vorfahrtsrecht und Wartepflicht

Im vorliegenden Fall kollidiert ein Bus mit einem Pkw, der eine Einmündung aus einer untergeordneten Straße ansteuert.

Vorfahrtsrecht und Wartepflicht
Vorfahrtsrecht
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Vorfahrtsrecht gewähren.

Wer eine Vorfahrtsstraße benutzt, hat gegenüber jenen Verkehrsteilnehmern, die sich aus einer einmündenden oder untergeordneten Straße nähern, solange die Vorfahrt, bis er sich mit seinem gesamten Fahrzeug aus der Straße entfernt hat. Beim vorliegenden Verkehrsunfall fährt eine Busfahrerin aus einer bevorrechtigten Straße über die gestrichelte Linie an einer Einmündung, um zur dahinterliegenden Busstation zu gelangen. Dabei kollidiert der Bus mit einem Pkw, der diese Einmündung aus einer untergeordneten Straße ansteuert. Die Buslenkerin hat Vorfahrtsrecht, weil sie die Vorfahrtsstraße nicht vollständig mit dem Bus verlassen hat. Da der Pkw-Fahrer dieses Vorfahrtrecht verletzt und seine Wartepflicht missachtet hat, haftet er für die Schadensersatzansprüche aus dem Unfall.

BGH, Urteil vom 27. Mai 2014, Az. VI ZR 279/13

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Gefahr: Vorfahrtsrecht

Gefahr besteht in Situationen, in denen die Vorfahrt unklar ist oder potenzielle Missverständnisse bei der Vorfahrtsregelung besteht, was ein erhöhtes Unfallrisiko darstellt.

Besonders an unübersichtlichen Kreuzungen, Einmündungen oder bei fehlenden Verkehrszeichen müssen Verkehrsteilnehmer aufmerksam sein und im Zweifel defensiv fahren. Gefahr entsteht oft, wenn Fahrer die Vorfahrtsregelungen falsch einschätzen oder ignorieren.

Die richtige Beachtung von Vorfahrtsschildern und Verkehrsregeln kann solche gefährlichen Situationen verhindern.

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