Das Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse dienen dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers und helfen oft den Bewerbern in die engere Auswahl des Bewerberkreises zu gelangen.

Arbeitszeugnis

Möchte man als Arbeitnehmer seinen Job wechseln, steht oft ein anstrengender Bewerbungsprozess an. Bewirbt man sich auf eine attraktive Stelle, ist es hierbei von Vorteil, wenn man Arbeitszeugnisse von vergangenen Beschäftigungen vorweisen kann. Im Folgenden erklären wir mehr über das Arbeitszeugnis.

Habe ich einen Anspruch?

Laut § 109 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dabei ist die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ausgeschlossen und es muss klar und verständlich formuliert sein. Das schriftliche Zeugnis wird unterteilt in das einfache und qualifizierte Zeugnis.

Einfaches Zeugnis: Gibt man sich mit einem einfachen Zeugnis zufrieden, enthält das Dokument mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit.

Qualifiziertes Zeugnis: Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass zu den Mindestangaben zusätzlich die Leistung und das Verhalten im Arbeitsverhältnis aufgeführt wird.

Wann habe ich das Recht auf ein Arbeitszeugnis?

Als Arbeitnehmer hat man das Recht auf ein Arbeitszeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Hierbei spielt es keine Rolle, welche Seite das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Man kann sein Recht auf ein Zeugnis aber auch früher geltend machen, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer das Zeugnis schon für etwaige Bewerbungen benötigt.

Bekommen Auszubildende ein Arbeitszeugnis?

Im Berufsausbildungsgesetz (§ 16 BBiG) ist festgelegt, dass der Ausbildungsbetrieb bei Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis ausstellen muss. Auch hier ist die elektronische Art ausgeschlossen. Das Zeugnis ist ähnlich aufgebaut wie das qualifizierte Arbeitszeugnis. Es enthält Angaben über Art, Dauer, Ziel der Berufsausbildung sowie berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Auszubildenden während der Ausbildung erlernt haben. Auch hier können die Auszubildenden Angaben über Verhalten und Leistung fordern.


Ähnliche Artikel


Nach oben