Internationales Privatrecht: Anwendbares Recht auf den Beitritt der Partei eines Vertrages mit Auslandsbezug zur Schuld eines Dritten gegenüber der anderen Vertragspartei
(Zuschlag nach § 3b EStG setzt Grundlohn voraus – Revisionszulassung wegen objektiv willkürlicher bzw. greifbarer gesetzeswidriger Auslegung des revisiblen Rechts durch das FG)