Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruchsverfahren verletzt bei unverhältnismäßiger Einschränkung des Rechtssuchenden dessen Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG) – hier: Unzulässige Verweisung auf Beratung durch Ausgangsbehörde, die gleichzeitig Widerspruchsbehörde ist – Gegenstandswertfestsetzung
Keine Anwendung des StraBEG auf ordnungsgemäß erklärte Einkünfte – Besteuerungsgleichheit – Verfassungskonforme Auslegung einer Norm – Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei Einkünften aus selbständiger Arbeit
Patentverletzungsverfahren: Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen abweichender Beurteilung des Klagepatents im rechtskräftig entschiedenen Patentnichtigkeitsverfahren