Schiedsspruch – Festlegung der Gesamtvergütung auf der Grundlage von Einzelleistungen – Bestimmung des Gesamtausgabenvolumens – Regelung zur Vermeidung von dessen Überschreitung – Ausnahmen müssen sich mit hinreichender Deutlichkeit aus Gesetz ergeben
(Vertragspsychotherapeutische Versorgung – Sonderbedarfszulassung – Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien – Vorliegen einer Sonderbedarfszulassung zur Vermeidung von Versorgungsdefiziten – Bedarfsprüfung – Abstellen auf konkreten Versorgungsbereich – psychoanalytisch begründete Verfahren und Verhaltenstherapie – unterschiedliche Versorgungsangebote – verschiedene Schwerpunkte iS des Sonderbedarfstatbestandes nach § 24 Buchst b ÄBedarfsplRL)
Belegarzt – keine Vergütung von stationären Leistungen bei Neugeborenen außerhalb des Kreißsaals – Kassenärztliche Vereinigung – Berechtigung und Verpflichtung zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung
Vertragsarzt – Gemeinschaftspraxis – keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen des wirtschaftlichen Risikos und Nichtbeteiligung am Wert der Praxis – Kassenärztliche Vereinigung – sachlich-rechnerische Richtigstellung auch bei gesetzwidriger Gestaltung der beruflichen Kooperation – Zulässigkeit der Erteilung von Aufhebungs- und Rückforderungsbescheiden an die Partner einer Gemeinschaftspraxis – Rechtswirkung von nach Ablauf der Ausschlussfrist ergehenden Kürzungs- bzw Rückforderungsbescheiden nur bei Vertrauensschutzausschlusstatbeständen – Verfassungsmäßigkeit der Bindung der Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit an eine Tätigkeit in „freier Praxis“ – Verhältnismäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung von Honorarbescheiden
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses – hier: Ausstehen einer erstinstanzlichen Entscheidung nach über 15 Jahren – unzureichende Überwachung der Erstellung von Sachverständigengutachten, Bewilligung bzw Duldung von Fristüberschreitungen
Hinreichende Bestimmtheit des Tatbestandes der Untreue gem § 266 StGB – Ausräumung von Unklarheiten über den Anwendungsbereich konzeptionell weit und unscharf gefasster Straftatbestände durch konkretisierende und präzisierende Auslegung als Aufgabe der Rspr – insb zu den Tatbestandsmerkmalen der Pflichtwidrigkeit (Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht) sowie des Nachteilseintritts – Nachteil als eigenständiges Tatbestandsmerkmal, Erforderlichkeit der konkreten Schadensermittlung auch im Falle eines „Gefährdungsschadens“