Handels- und Gesellschaftsrecht

10 AZR 388/17

Aktenzeichen  10 AZR 388/17

Datum:
31.1.2018
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2018:310118.U.10AZR388.17.0
Spruchkörper:
10. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Oberhausen, 15. Dezember 2016, Az: 4 Ca 1189/16, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 14. Juni 2017, Az: 7 Sa 81/17, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juni 2017 – 7 Sa 81/17 – aufgehoben.
2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 15. Dezember 2016 – 4 Ca 1189/16 – wird zurückgewiesen.
3. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
        
    Gallner    
        
    W. Reinfelder    
        
    Schlünder    
        
        
        
    Fieback    
        
    Merkel    
        
        

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Der Influencer Vertrag

In den letzten Jahren hat sich Influencer Marketing einen starken Namen in der Werbebranche gemacht. Viele Unternehmen setzen auf platzierte Werbeanzeigen durch Influencer. Was jedoch zwischen Unternehmer und Influencer vertraglich im Vorfeld zu beachten ist, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Mehr lesen