Mindestabstand gilt auch für Radfahrer
Radfahrer müssen auch einen Mindestabstand zu (geparkten) Autos einhalten. Dieser beträgt einen halben Meter.
Radfahrer müssen auch einen Mindestabstand zu (geparkten) Autos einhalten. Dieser beträgt einen halben Meter.
Die Tatsache, dass der Kläger bei dem Fahrradunfall keinen Helm trug, konnte ihm nicht angelastet werden.