Familienrecht

Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung

Aktenzeichen  2 BvC 60/19

Datum:
5.8.2020
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:cs20200805.2bvc006019
Normen:
§ 24 S 2 BVerfGG
§ 48 BVerfGG
§ 26 Abs 3 S 3 EuWG
Spruchkörper:
2. Senat

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. § 114 ZPO).
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 17. Juni 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG, § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

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