Arbeitsrecht

Rechtsbeschwerde; Zulassung; Informationsanspruch des Personalrats

Aktenzeichen  6 PB 16/12, 6 PB 16/12 (6 P 1/13)

Datum:
23.1.2013
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 68 BPersVG
Spruchkörper:
6. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 27. September 2012, Az: 20 A 1500/11.PVB, Beschluss

Gründe

1
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG zuzulassen. Die vorliegende Rechtssache gibt dem Senat Gelegenheit, zum Informationsanspruch des Personalrats wegen Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen Stellung zu nehmen.
2
Das Beschwerdeverfahren wird nunmehr als Rechtsbeschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 P 1.13 fortgesetzt. Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Rechtsbeschwerdebegründungsfrist von zwei Monaten (§ 72a Abs. 6, § 74 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Satz 1, § 92a Satz 2 ArbGG).

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