Aktenzeichen 31 Wx 231/17, 31 Wx 502/19
Datum:
27.2.2020
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
FGPrax – 2020, 141
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
FamFG § 42 Abs. 1
Leitsatz
Verfahrensgang
31 Wx 231/17, 31 Wx 502/19 2020-02-19 Bes OLGMUENCHEN OLG München
Tenor
Der Beschluss des Senats vom 19.02.2020 wird dahingehend berichtigt, dass in den Gründen die Ziffer „V.“ richtigerweise „III.“ und die Ziffer „VI.“ richtigerweise „IV.“ lautet.
Gründe
Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen im Sinne des § 42 Abs. 1 FamFG vor.