Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Berufungsverfahren, Berufungskläger

Aktenzeichen  8 S 5719/17

Datum:
6.12.2017
Fundstelle:
BeckRS – 2017, 146884
Gerichtsart:
LG
Gerichtsort:
Nürnberg-Fürth
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 516 Abs. 3

 

Leitsatz

Verfahrensgang

8 S 5719/17 2017-11-21 Hinweisbeschluss LGNUERNBERGFUERTH AG Nürnberg

Tenor

1. Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.535,00 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.

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