straßenverkehrsrechtliche Anordnung, Kraftfahrverbot mit Zusatzzeichen „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ auf öffentlichem Feld- und Waldweg, gefährlicher unbeschrankter Bahnübergang, Anspruch auf Anordnung des Zusatzzeichens „Anlieger frei“ (verneint)
Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs, Erlass eines Zweitbescheids nach Rücknahme des ursprünglichen Bescheids, Zeitablauf seit dem Verkehrsverstoß, unterbliebene Übersendung der Fotos an den Fahrzeughalter, Einsicht in die Fotos auf andere Weise vor Ablauf der Verjährungsfrist, Obliegenheiten bei Firmenfahrzeugen