Arbeitsrecht

Kostenentscheidung, Vorsitzender, Richterin, Beteiligte, zwingend

Aktenzeichen  14 O 782/20

Datum:
21.7.2021
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 29722
Gerichtsart:
LG
Gerichtsort:
Schweinfurt
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Verfahrensgang

14 O 782/20 2021-06-29 Bes LGSCHWEINFURT LG Schweinfurt

Tenor

1. Die Kostenentscheidung im Beschluss vom 29.06.2021 folgte zwingend aus § 14 Abs. 4 Satz 7 TMG und bedurfte daher keiner näheren Begründung.
2. Der Beschluss vom 29.06.2021 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens entsprechend § 319 ZPO dahin berichtigt, dass im Rubrum zusätzlich aufgenommen wird:
– Beteiligte –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte
F.
M.
M.
Vorsitzender Richter am Landgericht
Richterin am Landgericht
Richterin

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