Wichtige Neuerungen ab Dezember 2025

Was ändert sich im Dezember 2025? Das Ende der Bar-Rente, das Chancen-Aufenthaltsrecht & der Start der StVFernLV. Wichtige Fristen und Gesetzes-Neuerungen lesen Sie hier.

Neuerungen ab Dezember 2025

In Deutschland treten zahlreiche Neuerungen ab Dezember 2025 in Kraft, die den Alltag, Finanzen, Mobilität und Recht betreffen. Wer frühzeitig informiert ist, kann sich besser auf die Änderungen vorbereiten.

Die Rente wird einfacher: Wichtige Neuerungen ab Dezember 2025

Der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente wird ab 1. Dezember 2025 neu berechnet. Und zwar nicht mehr wie bisher aus dem Rentenbetrag, sondern korrekt nach den persönlichen Entgeltpunkten. Dadurch bekommen manche Rentner kleine Nachzahlungen kommen – jedoch meist nur im Cent-Bereich. Rentner müssen dafür nichts veranlassen, alles erfolgt automatisch. Ab Dezember 2025 wird zudem der bisher separat ausgezahlte Renten-Zuschlag direkt in die monatliche Rente integriert, sodass es nur noch eine einzige Zahlung gibt.

Achtung Rentner: Barauszahlung endet

Ab Dezember 2025 ist es nicht mehr möglich, die Rente als Barauszahlung zu erhalten. Rentner, die das bisher so gehandhabt haben, müssen bis Ende 2025 ein Girokonto angeben, auf das die Rente fortan überwiesen wird. Das Formular dafür finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Die Rente wird in solchen Fällen so lange zurückgehalten, bis Sie eine Kontoverbindung angeben. Dann erhalten Sie nachträglich Ihre Rentenüberweisung. 

Verluste aus Kapitalanlagen – Frist bis 15. Dezember 2025

Verluste aus Kapitalanlagen werden automatisch innerhalb des Jahres mit Gewinnen verrechnet, bleiben aber ansonsten im Verlusttopf der Bank. Damit Sie sie in der Steuererklärung auch mit Gewinnen bei anderen Banken nutzen können, müssen Sie bis spätestens 15. Dezember 2025 eine Verlustbescheinigung beantragen – sonst bleiben die Verluste bankintern und steuerlich unberücksichtigt. Daher sollten Anleger ihre Jahressteuerbescheinigung genau prüfen und gegebenenfalls Verluste selbst in der Steuererklärung angeben, besonders bei wertlos gewordenen Aktien.

Chancen-Aufenthaltsrecht: Letzte Anträge Ende Dezember 2025

Anträge für das Chancen-Aufenthaltsrecht können nur noch bis 31. Dezember 2025 eingereicht werden. Das Chancen-Aufenthaltsrecht ermöglicht Personen mit Duldung, die seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Ehepartner, Lebenspartner und minderjährige Kinder können ebenfalls eine Erlaubnis erhalten, auch bei kürzerem Aufenthalt, wenn die Familiengemeinschaft besteht. Personen mit schwerwiegenden Straftaten sind ausgeschlossen. Nach 18 Monaten kann die Erlaubnis nur verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für ein reguläres Aufenthaltsrecht erfüllt sind – ansonsten endet sie und die Duldung wird wieder erteilt. 

Baukosten-Booster: Neubauförderung startet wieder

Um den Wohnungsbau zu pushen, fördert die Bundesregierung ab 15. Dezember 2025 wieder Neubauten. Die EH55-Förderung von 2022 wird reaktiviert. Insgesamt sollen in die EH55-Förderung 800 Millionen Euro fließen. Die KfW fördert nur Neubauten, die vollständig auf erneuerbare Energien setzen.

Online-Kauf: Der Widerrufsbutton wird Pflicht 

Der Widerrufsbutton ist eine neue, verpflichtende Online-Schaltfläche, über die Verbraucher einen Vertrag genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben. Er gilt für alle Unternehmen, die Verbraucherverträge online anbieten – auch für Händler auf Plattformen – und muss jederzeit sichtbar, klar beschriftet und ohne Login nutzbar sein. Nach dem Klick führt er zu einer Seite, auf der Kunden ihre Vertragsdaten eingeben und den Widerruf bestätigen. Die Pflicht gilt für Waren, Dienstleistungen, digitale Inhalte und Finanzdienstleistungen, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Bis zum 19. Dezember 2025 soll diese EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Spätestens bis zum 19. Juni 2026 müssen Unternehmen den Button bereitstellen. Bei fehlendem oder falschem Widerrufsbutton drohen teils hohe Bußgelder.

Frist für Vermieter: Nebenkostenabrechnung bis Ende 2025

Vermieter müssen Ihren Mietern die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr spätestens 12 Monate später zukommen lassen. Das bedeutet, sollte die Abrechnung für 2024 noch nicht erfolgt sein, muss das bis Ende Dezember 2025 geschehen. Andernfalls hat der Vermieter kein Recht auf eine Nachzahlung. Mieter dürfen dann auch ihre Vorauszahlungen vorerst einstellen, bis sie eine Abrechnung erhalten haben.

Fernsteuerung: Spannende Neuerungen im Straßenverkehr

Ab 1. Dezember 2025 gilt die StVFernLV (Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung). Sie erlaubt es erstmals, Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr per Fernsteuerung zu lenken – ohne selbst im Auto zu sitzen. Dies ist jedoch zunächst eine Testphase für bestimmte ausgewählte Fahrzeuge.

Der Fahrplan der Deutschen Bahn: Neuerungen ab Dezember 2025

Es gibt einen neuen Fahrplan der Deutschen Bahn für das Jahr 2026. Gültig ist er aber bereits ab 14. Dezember 2025. Im Nahverkehr erhöhen sich die Preise, im Fernverkehr bleiben die Preise weitestgehend wie bisher. Zudem wurde das Hochgeschwindigkeitsnetz weiter ausgebaut. Dadurch ist jetzt in 21 deutschen Städten ein halbstündig fahrender ICE verfügbar. Auch international sind jetzt noch mehr Zugverbindungen in insgesamt neun europäische Länder möglich, ohne dass Sie umsteigen müssen. Außerdem geht die Online-Buchung solcher internationaler Reisen jetzt übersichtlicher und schneller. 

Was wird aus KiKa und Arte? Umbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 

Ein neuer Rundfunkstaatsvertag verändert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab Dezember 2025. Kleinere TV-Sender, die zu ARD und ZDF gehören (z.B. KiKa, Arte, Phoenix oder 3Sat) sollen eventuell zusammengeführt oder zu reinen Online-Sendern umfunktioniert werden. Auch das Radio-Programm soll minimiert werden, was für einige kleinere öffentlich-rechtliche Sender das Aus bedeuten wird. Aber keine Sorge: Ab Dezember startet lediglich der „Umbau“. Die Sender bleiben zunächst weiter bestehen und werden erst nach und nach fusioniert bzw. zu Online-Sendern umfunktioniert – voraussichtlich bis zum Jahr 2033.

Stressfrei Geschenke kaufen: Längere Rückgabefristen im Dezember 2025

Wie jedes Jahr zur Black Week und Vorweihnachtszeit, verlängern viele Shops wieder ihre Rückgabefristen. Nicht erwünschte, falsche oder defekte Geschenke können dann häufig bis Mitte Januar 2026 zurückgegeben werden, auch wenn Sie sie bereits im November gekauft haben. 

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