Der September bringt nicht nur die ersten kühleren Tage, sondern auch einige neue Regeln und Änderungen. Ob beim Einkaufen, beim Gehalt oder bei Versicherungen: Wir zeigen Ihnen, welche Neuerungen ab September 2026 gelten und worauf Sie achten sollten.



Neuerungen bei irreführenden Umweltversprechen
Vielleicht sind Ihnen beim Einkaufen schon einmal Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ begegnet. Ab dem 27. September 2026 gelten hier strengere Regeln. Unternehmen dürfen solche allgemeinen Umweltversprechen künftig nicht mehr einfach ohne entsprechenden Nachweis verwenden. Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln gibt es neue Vorgaben. Für Sie als Verbraucher bedeutet das: Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen sollen künftig verlässlicher und besser nachvollziehbar sein – damit Sie leichter erkennen können, was tatsächlich nachhaltig ist und was nur nach guter Werbung klingt.
Mehr Lohn für Beschäftigte in der Zeitarbeit ab September 2026
Wenn Sie in der Zeitarbeit beschäftigt sind, können Sie sich über Neuerungen ab September 2026 freuen. Zum 1. September 2026 steigen die tariflichen Stundenlöhne in allen Entgeltgruppen um 2,5 Prozent. In der untersten Entgeltgruppe erhöht sich der Stundenlohn beispielsweise von 14,96 Euro auf 15,33 Euro. Die nächste Erhöhung ist bereits für April 2027 vorgesehen.
Neuerungen beim Data Act: Geräte müssen Daten leichter zugänglich machen
Ab dem 12. September 2026 gelten beim EU-Data Act neue Vorgaben für vernetzte Produkte und die dazugehörigen Dienste. Für neu auf den Markt gebrachte Geräte gilt dann das Prinzip „Access by Design“: Die Geräte müssen so gestaltet sein, dass Sie als Nutzer leichter und möglichst direkt auf die von ihnen erzeugten Daten zugreifen können. Das kann zum Beispiel bei vernetzten Autos, Haushaltsgeräten oder Maschinen relevant sein. Ziel ist, dass Sie mehr Kontrolle über die Daten bekommen, die Ihre Geräte erzeugen, und diese einfacher nutzen oder weitergeben können.
PKV: Kündigungsfrist endet am 30. September 2026
Sie möchten Ihre private Krankenversicherung zum Jahresende wechseln? Dann sollten Sie den 30. September 2026 im Kalender markieren. Bis zu diesem Tag muss die ordentliche Kündigung vorliegen, wenn Ihr Versicherungsjahr am 31. Dezember endet. Wichtig ist außerdem: Ganz ohne neuen Krankenversicherungsschutz können Sie die PKV nicht einfach kündigen. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um eine Anschlussversicherung und den entsprechenden Nachweis.
Im September 2026: Finanzdaten aus dem Ausland werden ausgetauscht
Haben Sie ein Bankkonto oder andere Finanzanlagen im Ausland? Dann kann es für Sie wichtig sein, dass Deutschland auch 2026 wieder automatisch Finanzdaten mit zahlreichen anderen Staaten austauscht. Am 30. September 2026 werden Informationen zu bestimmten Finanzkonten zwischen den beteiligten Ländern übermittelt. Damit sollen nicht versteuerte Einkünfte im Ausland leichter erkannt werden. Für die meisten Menschen ändert sich dadurch im Alltag nichts – wer allerdings beispielsweise ein ausländisches Konto besitzt, sollte seine steuerlichen Pflichten im Blick behalten.


