Zivil- und Zivilprozessrecht

10 AZR 464/09

Aktenzeichen  10 AZR 464/09

Datum:
23.6.2010
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
10. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Wiesbaden, 2. September 2008, Az: 10/8 Ca 3450/07, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 27. März 2009, Az: 10 Sa 1829/08, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. März 2009 – 10 Sa 1829/08 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
        
    Mikosch    
        
    W. Reinfelder    
        
    Mestwerdt    
        
        
        
    Thiel    
        
    Petri    
        
        

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