Handels- und Gesellschaftsrecht

Anerkenntnisurteil – ohne Tatbestand und ohne Entscheidungsgründe

Aktenzeichen  4 AZR 866/11

Datum:
23.10.2013
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Normen:
§ 307 ZPO
§ 313b Abs 1 S 1 ZPO
Spruchkörper:
4. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Offenbach, 25. August 2010, Az: 4 Ca 54/10, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 30. Juni 2011, Az: 9 Sa 1540/10, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Juni 2011 – 9 Sa 1540/10 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
        
    Creutzfeldt    
        
    Winter    
        
    Treber    
        
        
        
    Pust    
        
    Steding    
        
        

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