Handels- und Gesellschaftsrecht

4 AZR 217/13

Aktenzeichen  4 AZR 217/13

Datum:
18.6.2014
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
4. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Darmstadt, 8. Dezember 2011, Az: 10 Ca 161/11, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 19. November 2012, Az: 17 Sa 381/12, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 – 17 Sa 381/12 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren – 4 AZR 50/13 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG,
§ 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Creutzfeldt    
        
    Treber    
        
    Spinner    
        
        
        
    Schuldt    
        
    Kriegelsteiner    
        
        

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Der Influencer Vertrag

In den letzten Jahren hat sich Influencer Marketing einen starken Namen in der Werbebranche gemacht. Viele Unternehmen setzen auf platzierte Werbeanzeigen durch Influencer. Was jedoch zwischen Unternehmer und Influencer vertraglich im Vorfeld zu beachten ist, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Mehr lesen