Arbeitsrecht

4 AZR 516/12

Aktenzeichen  4 AZR 516/12

Datum:
27.8.2014
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
4. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Kassel, 26. Mai 2011, Az: 3 Ca 17/11, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 2. März 2012, Az: 3 Sa 956/11, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. März 2012 – 3 Sa 956/11 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 26. Mai 2011 – 3 Ca 17/11 – abgeändert:
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

1
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung im Parallelverfahren – 4 AZR 518/12 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Eylert    
        
    Treber    
        
    Creutzfeldt    
        
        
        
    Mayr    
        
    Steding    
        
        

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