Baden in Flüssen & Seen – das gilt es zu beachten

Die Temperaturen in Deutschland steigen und mit ihnen das Bedürfnis nach einer Abkühlung. In den Sommermonaten verbringen viele Menschen ihre Freizeit an Fluss oder Badesee. Wir klären, was beim Baden in öffentlichen Gewässern zu beachten ist.

Baden in Seen & Flüssen

Darf jeder See als Badesee genutzt werden?

Offiziell ausgewiesene Badegewässer, von denen wir in Deutschland über 2.000 haben, können sich an einem See oder Fluss befinden. Sie werden behördlich überwacht und ihre Wasserqualität regelmäßig überprüft. Ein Baden ist hier problemlos möglich.

Neben den ausgewiesenen Badezonen gibt es noch öffentliche Gewässer, die im Rahmen des Gemeingebrauchs als Badesee oder Badestelle genutzt werden können. Ein öffentliches Gewässer erkennen Sie daran, dass es allgemein zugängig und von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen aus zu erreichen ist. Muss ein Privatgrundstück betreten oder überquert werden, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen privaten Flussabschnitt oder See. Ohne Erlaubnis des Eigentümers darf hier nicht gebadet werden.

Unter Gemeingebrauch eines öffentlichen Gewässers versteht man, dass es grundsätzlich jedem erlaubt ist, das Fließgewässer oder den Badesee für Zwecke der Erholung und Freizeitgestaltung zu nutzen. Das Baden in öffentlichen Seen und Flüssen ist somit grundsätzlich (sofern nicht ausdrücklich verboten) gestattet.

Gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Bundesländern?

Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswassergesetz, in welchem unter anderem Regelungen zur Nutzung von Gewässern enthalten sind. Hierdurch können sich Unterschiede darin ergeben, wo das Baden erlaubt ist und wo nicht.

So ist in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen beispielsweise der Gemeingebrauch von stehenden Gewässern als Badesee grundsätzlich untersagt. In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und dem Saarland fallen künstlich angelegte Gewässer wie Stauseen nicht unter den Gemeingebrauch. Die örtlichen Behörden können Gewässer jedoch für den Gemeingebrauch freigeben.
Im Zweifelsfall ist es daher ratsam, sich bei den Behörden vor Ort danach zu erkundigen, ob das Baden in einem örtlichen Gewässer gestattet ist oder nicht.

Welche Beschilderungen gilt es an See und Fluss zu beachten?

An Badesee oder Fluss sind oftmals Verbots- und Hinweisschilder aufgestellt: Verbote, insbesondere Bade- und Betretungsverbote, sind zwingend zu befolgen. Sie sollen zum Beispiel konkrete Gefahren für Leib und Leben abwenden oder sie werden zum Zwecke des Umweltschutzes verhängt. Verstöße gegen ein verhängtes Verbot werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können mit Bußgeldern belegt werden.

Hinweisschilder bieten nützliche Informationen und unterstützen beim Aufenthalt am See oder Fluss. So kann beispielsweise das Tragen von Badeschuhen empfohlen werden oder es wird auf mögliche Probleme wie Verunreinigungen durch Vogelkot am Ufer hingewiesen.

An einigen Badestellen kommen auch Flaggen zum Einsatz. Dies sind z. B. die “Blaue Flagge” als Gütezeichen für besonders gute Wasserqualität sowie die Flaggen zur Badezonenkennzeichnung. Hierzu gehören u. a. die rot-gelbe Flagge, die eine bewachte Badezone ausweist und die rote Flagge, die eine akute Gefahrenlage anzeigt und einem Schwimmverbot gleichkommt.

5 Regeln beim Baden in öffentlichen Gewässern

1. Verlassen Sie den Platz so, wie sie ihn vorgefunden haben. Angefallener Müll jeglicher Art ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Ansonsten droht ein Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit.

2. Nehmen sie Rücksicht auf Ihr Umfeld. Vermeiden Sie Belästigung von Mensch und Tier durch Lärm oder unangebrachtes Verhalten.

3. Das Baden und Schwimmen in gefährlichen Zonen wie Hafeneinfahrten, Schleusen, Wehren, Brückenpfeilern oder Fahrrinnen ist verboten. Vermeiden Sie beim Baden Zonen, in denen viel Wassersport betrieben wird.

4. In Naturschutzgebieten darf zum Schutz von Flora und Fauna ausschließlich in den dafür ausgeschilderten Zonen gebadet werden.

5. Grillen ist grundsätzlich nur an den dafür separat ausgewiesenen Stellen erlaubt.

Hält man sich an die genannten Regeln und Grundsätze, steht einem entspannten Badeaufenthalt an See oder Fluss nichts entgegen.

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