Illegale Müllentsorgung

Warme Sonnenstrahlen bringt der Frühlingsanfang mit sich und lockt die Menschen vor die Türe. Hier wird auf öffentlichen Plätzen gegrillt, dort eine Flasche Wein getrunken - was häufig bleibt ist der liegengebliebene Müll.

Illegale Müllentsorgung

Was bedeutet „Illegale Müllentsorgung“ eigentlich?

Der Begriff “Illegale Müllentsorgung” impliziert in sich selbst bereits, dass Müll illegal entsorgt wird. Damit gemeint sind allerdings nicht nur Entsorgungen wie Chemikalien oder Elektroschrott, die außerhalb zulässiger Anlagen beispielsweise auf abgelegenen Grundstücken oder in Wäldern abgeladen werden. Auch das private Verbrennen von Abfall, das Liegenlassen von Verpackungsmüll nach dem Grillen im Freien oder das Austreten der Zigarette gilt bereits als Mülldelikt.

Illegalen Müllentsorgung – ein zunehmendes Problem

Statistiken des Statistischen Bundesamts zeigen, dass während des Corona-Jahres 2020 noch mehr legaler Verpackungsmüll pro Kopf anfiel als die Jahre zuvor. Doch auch die illegale Entsorgung von Müll erreichte einen traurigen Rekord. In Würzburg beispielsweise waren beinahe jedes Wochenende im Sommer die gesamten Mainwiesen von Müll übersäht. Als Konsequenz stellte die Stadt vermehrt Mülltonnen auf, um die Menschen zum eigenen Entsorgen ihres Abfalls zu bewegen. Viel erreicht wurde mit dieser Maßnahme nicht, sodass private Aktionen ins Leben gerufen wurden, um das Mainufer von Müll zu befreien.

Dass dies jedoch keine Lösung sein kann, zeigen auch die illegalen Müllentsorgungen, die nicht nur störend, sondern auch gefährlich für Mensch und Umwelt werden.

Strafbarkeit illegaler Müllentsorgung

Grundsätzlich ist das illegale Abladen von Abfall an Orten, die nicht zur Entsorgung vorgesehen sind, verboten. Zu unterscheiden gilt je nach Schwere des Vergehens zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat. In jedem Fall wird ordnungswidrig gemäß § 69 Absatz 1 Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 gehandelt. Den Verursacher erwarten meistens Bußgelder, die im aktuellen Bußgeldkatalog hinterlegt sind.

Illegale Müllentsorgung als Straftat

Wenn bei der illegalen Müllentsorgung eine Gefährdung der Gewässer, Luft oder Boden einhergeht, wird der Handelnde zum Straftäter. Es greift§ 326 Strafgesetzbuch: Der Verursacher muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Wo kann ich illegale Müllentsorgung melden?

Wenn Sie illegal abgeladenen Müll entdecken, können Sie sich an das Ordnungs- oder Umweltamt Ihrer Gemeinde wenden. Optional ist auch eine Meldung bei der Polizei möglich.

Unsere Tipps zur Vermeidung von stinkenden Abfällen

Um unangenehmen Gerüchen an öffentlichen Plätzen entgegenzuwirken und diesen auch in der eigenen Tonne keine Chance zu geben, reicht die Anwendung einfacher Tipps, welche jeder umsetzen kann.

  • Mülltonne regelmäßig reinigen und desinfizieren: Zurückgebliebene Mikroorganismen können sich dadurch bei neuem Abfall nicht weiter vermehren.
  • Mülltonne an einem schattigen Platz aufstellen: Das verhindert eine durch die direkte Sonneneinstrahlung intensivierte Geruchsbelästigung.
  • Zeitungspapier für die trockene Entsorgung von Müll: Kartoffelschalen oder Kaffeefilter können somit beinahe geruchlos im Müll verwahren.
  • Essig und Backpulver kann ebenfalls Gerüche sehr wirkungsvoll absorbieren.

Ähnliche Artikel


Nach oben