Geschwindigkeitsbegrenzungen beim Radfahren?

Geschwindigkeitsbegrenzungen für Fahrradfahrer: Diese Regelungen sind beim Radfahren im Straßenverkehr unbedingt zu beachten.

Geschwindigkeitsbegrenzung beim Radfahren

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen nach StVO regeln die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr. Daher haben sie für Fahrradfahrer keine Gültigkeit, schließlich gilt ein Fahrrad nicht als Kraftfahrzeug. Trotzdem müssen Sie sich auf beim Radfahren an Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr halten, um Gefahrensituationen und daraus resultierende Unfälle zu vermeiden.

Allgemeine Bestimmungen für das Radfahren im Straßenverkehr

Generell gilt: Laut Gesetzgeber sind Radfahrer ebenso wie andere Fahrzeugführer dazu verpflichtet, ihre Fahrgeschwindigkeit sowohl dem Zustand der Straße als auch der allgemeinen Verkehrslage anzupassen. Beim Fahren auf unebenen oder stark verschmutzten Oberflächen sowie in verkehrsintensiven Gebieten ist daher das Tempo entsprechend zu drosseln. Gleiches gilt bei ungünstigen Witterungs- und Sichtverhältnissen. Darüber hinaus sollten sowohl körperliche Fähigkeiten als auch Fahrerfahrung stets realistisch eingeschätzt werden. Eine Fahrweise, die dem eigenen Können nicht entspricht, birgt unnötige Risiken, die auch für andere Verkehrsteilnehmer zur Gefahr werden können.

Sicheres Fahrradfahren auf der Straße

Obwohl die in der StVO aufgeführten allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen für Fahrradfahrer nicht gelten, besteht für sie dennoch eine Verpflichtung zu angemessener Fahrweise. Tempolimits in Spielstraßen und 30-Zonen sind daher auch von Fahrradfahrern zu beachten. Führt eine grobe Übertretung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu einem Unfall, bei dem andere zu Schaden kommen, trägt der Radfahrer möglicherweise eine Teilschuld. Diese Regelung gilt auch, wenn ein Fahrrad innerorts mit ungewöhnlich hoher Geschwindigkeit fährt. Obwohl das Tempolimit innerhalb geschlossener Ortschaften laut StVO auf 50 km/h festgesetzt ist, sehen andere Verkehrsteilnehmer von Fahrrädern keine solche Geschwindigkeit voraus. Fahrräder dürfen im Straßenverkehr daher nur so schnell fahren, wie von ihnen im Allgemeinen erwartet wird.

Fahrradfahren auf Rad- und Gehwegen

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Beschilderung für Radwege.

Wer nun meint, dass beim Fahren auf dem Radweg weniger Rücksichtnahme gefordert ist als auf der Fahrbahn, irrt sich. Zwar ist die Benutzung des Radwegs Fahrrädern vorbehalten, mit einer Falschnutzung durch Fußgänger ist jedoch jederzeit zu rechnen. Entsprechend müssen Radfahrer auch hier ihre Fahrweise der Situation anpassen. Beim Fahren auf Zweirichtungsradwegen ist das Tempo so zu wählen, dass eine Begegnung mit dem Gegenverkehr jederzeit problemlos möglich ist.

Auf Gehwegen gilt für Fahrräder grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Radfahren auf einem reinen Fußgängerweg erfolgt und somit für Fahrräder eigentlich verboten ist, oder ob der Gehweg durch entsprechende Beschilderung für Radfahrer freigegeben wurde. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung und einer damit einhergehenden Gefährdung von Fußgängern sieht der Bußgeldkatalog eine Geldstrafe vor.


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