Verkehrsregeln für Fahrradfahren gibt es neben den viele. Spezielle zusätzliche Regelungen für Fahrradfahrer haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Benutzungspflicht für Radwege
Ist ein Radweg vorhanden, muss dieser generell benutzt werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Radweg nicht zumutbar befahrbar ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn auf dem Radweg ein Baugerüst steht. Radwege auf der linken Straßenseite dürfen nur verwendet werden, wenn sie durch zwei entgegengesetzte Pfeile gekennzeichnet sind. Ist ein Radfahrstreifen mit einer durchgezogenen Linie vorhanden, muss er verwendet werden. Dieser darf von keinem anderen Verkehrsteilnehmer benutzten werden. Ein Schutzstreifen, welcher hingegen durch eine gestrichelte Linie von der Fahrbahn abgetrennt ist, muss nicht zwingend verwendet werden, da dort auch bis zu 3 Minuten gehalten aber nicht geparkt werden darf.
Verhalten auf dem Gehweg
Generell gilt: Auf dem Gehweg darf mit dem Fahrrad nicht gefahren werden. Doch mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ darf man sowohl auf dem Gehweg als auch in Fußgängerzonen langsam und in Schrittgeschwindigkeit fahren. Es dürfen aber keine Fußgänger behindert werden. Schiebt man sein Fahrrad auf dem Gehweg, gilt: wird es zu eng, darf man innerorts das Fahrrad auch am rechten Fahrbahnrand schieben. Eine weitere Ausnahme gibt es für Kinder, welche das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese dürfen den Gehweg zum Radfahren benutzen. Auch hierbei muss auf Fußgänger geachtet werden. Kinder bis acht Jahre dürfen von einer Aufsichtsperson über 16 Jahren auf dem Gehweg begleiten werden.
Gibt es eine Helmpflicht ?
Beim Fahrradfahren besteht grundsätzlich keine Helmpflicht. Es wird dennoch empfohlen einen Helm zu tragen, da er schlimme Verletzungen vermeiden kann. Wird man ohne Helm in einen Unfall verwickelt, kann man auch eine Teilschuld erhalten, obwohl man am Unfall eigentlich keine Schuld trägt.
Alkoholisiert Fahrrad fahren
Als Radfahrer darf man bis zu einer gewissen Promillegrenze unter Alkoholeinfluss Fahrrad fahren. Wenn man jedoch auffällig fährt, kann man schon ab einem Blutalkoholgehalt von 0,3 Promille eine Anzeige von der Polizei bekommen. Liegt der Alkoholgehalt über 1,6 Promille, bekommt man 3 Punkte, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und eine Geldstrafe. Ist die MPU nicht bestanden, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei E-Bikes, Pedelecs oder E-Scootern kann je nach Motorisierung auch die 0,5 Promillegrenze wie bei Autofahrern gelten.
Welche Reflektoren und Lichter sind vorgeschrieben?
Das Fahrradfahren ohne oder mit falschen Reflektoren kann eine Geldstrafe von bis zu 35 Euro mit sich bringen. Verpflichtend ist ein weißer Reflektor vorne sowie ein roter Reflektor hinten. Außerdem muss an den Pedalen beidseitig ein gelber Reflektor angebracht werden, sowie in den Speichen Reflektoren oder Katzenaugen. Bei den Lichtern gilt: sie müssen durch das Kraftfahrt Bundesamt zugelassen sein.
Darf man mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren?
Um einen Zebrastreifen als Radfahrer zu überqueren, sollte man vom Fahrrad absteigen und es schieben. Wenn man jedoch über den Zebrastreifen fahren will, hat der fließende Verkehr immer Vorfahrt.
Darf man mit Kopfhörer Fahrrad fahren?
Zwar darf mit Kopfhörern Fahrrad gefahren werden, jedoch muss man die Musik leise machen oder nur einen Ohrenstöpsel verwenden, damit man den Verkehr weiterhin gut wahrnehmen kann. Wird man jedoch mit dem Handy am Ohr oder in der Hand erwischt, kostet es ein Bußgeld von bis zu 55 Euro.
Weitere Regelungen beim Fahrradfahren
Autos dürfen an einer roten Ampel rechts überholt werden. Doch nur wenn das Auto wirklich komplett steht und nicht mehr rollt. Außerdem gilt: Langsam und vorsichtig fahren und nur vorbeifahren, wenn genug Platz ist. Entgegen der Einbahnstraße zu fahren, ist auch für Fahrradfahrer nicht erlaubt. Sobald das Zeichen „Radfahrer frei“ angebracht ist, darf auch gegen die Einbahnstraße gefahren werden. Fährt man zusammen nebeneinander auf der Straße, darf der Verkehr nicht behindert wird.
Hunde dürfen an der Leine während dem Fahrradfahren mitgeführt werden, solange es das Tierschutzgesetz und das Verhalten des Hundes erlauben. Droht ein Bußgeld aufgrund eines Verstoßes im Straßenverkehr, gilt die Hälfte des Regelsatzes oder der Satz, welcher extra für Radfahrer im Bußgeldkatalog festgelegt ist.