BAföG – das Bundesausbildungsförderungsgesetz einfach erklärt

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, sorgt seit über 50 Jahren für finanzielle Entlastung bei Studium und Ausbildung. Der folgende Artikel erläutert, wer Anspruch auf diese wichtige Förderung hat, wovon ihre Höhe abhängt und welche Besonderheiten es bei Studium und Ausbildung gibt.

Student beantragt BAföG

Die Grundlagen von BAföG

Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz möchte der Staat durch finanzielle Unterstützung auch weniger wohlhabenden Bevölkerungsgruppen eine gute Ausbildung ermöglichen. Von der Förderung, welche ebenfalls BAföG genannt wird, können unterschiedlichste Personen profitieren. Das reicht von Studierenden an Hochschulen oder Akademien über Auszubildende an Fachschulen bis hin zu Schülerinnen und Schülern an Abendgymnasien.

Viele Anspruchsberechtigte erhalten BAföG vollständig als Zuschuss, welchen sie nicht zurückzahlen müssen. Bei Studierenden an Hochschulen und Auszubildenden an Akademien oder höheren Fachschulen wird die Förderung hingegen nur zur Hälfte als Zuschuss gewährt. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, welches einige Jahre nach Ende der Regelstudienzeit zurückgezahlt werden muss.

Voraussetzungen für den Bezug von BAföG

Anspruch auf BAföG haben grundsätzlich deutsche Staatsangehörige, die bei Beginn von Studium oder Ausbildung nicht älter als 44 Jahre sind. Im Ausnahmefall, beispielsweise bei Kindererziehung, ist die Förderung auch später noch möglich. Abhängig vom Aufenthaltsrecht können auch ausländische Staatsangehörige BAföG beanspruchen.

Förderfähig ist in der Regel nur die erste Ausbildung. Es gibt jedoch Ausnahmen wie Abschlüsse über den zweiten Bildungsweg, wo sowohl der Erwerb des Schulabschlusses als auch das anschließende Studium gefördert werden können. Für den BAföG-Bezug im Masterstudium muss dieses normalerweise inhaltlich und zeitlich an den Bachelorabschluss anschließen.

Die Höhe der Förderung

Der Gesetzgeber legt regelmäßig den maximalen Förderbetrag für verschiedene Personengruppen als Bedarfssätze fest. Diese unterscheiden sich je nach Ausbildungsform, Wohnsituation und Art der Kranken- und Pflegeversicherung.

Für Studierende an einer Hochschule, die familienversichert sind und nicht bei den Eltern wohnen, liegt der Bedarfssatz im Wintersemester 2022/2023 bei monatlich 812 EUR. Wer eine Berufsfachschule besucht, erhält bei Familienversicherung und elternunabhängiger Wohnung maximal 632 EUR im Monat.

Üblicherweise liegt der tatsächlich gezahlte Betrag allerdings deutlich unter diesen Höchstsätzen. Er richtet sich nach dem eigenen Einkommen und Vermögen und meist auch nach dem Einkommen von Eltern oder Ehepartnern.

Förderung im Studium

BAföG für ein Studium wird bis zum Ende der Regelstudienzeit gezahlt. Vorsicht ist allerdings bei einem Wechsel des Studiengangs geboten. Erfolgt dieser vor dem 4. Fachsemester, wird auch das neue Studium bis zum Ende der Regelstudienzeit gefördert. Bei einem Wechsel im 3. Fachsemester müssen dafür allerdings wichtige Gründe vorgebracht werden. Wer das Studium erst im 4. Fachsemester oder noch später wechselt, erhält für den neuen Studiengang kein BAföG.

Liegen sogenannte unabweisbare Gründe wie eine Krankheit oder Behinderung vor, kann der neue Studiengang allerdings auch noch bei einem Wechsel nach dem 3. Fachsemester gefördert werden.

Förderung in der Ausbildung

Auszubildende erhalten die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nur, wenn sie bestimmte Schularten besuchen. Dabei handelt es sich üblicherweise um Berufsfachschulen, Fachschulen oder Fachoberschulen.

Die klassische duale Berufsausbildung unterliegt hingegen nicht dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Hier kann jedoch die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) finanzielle Unterstützung bieten. Deren Zielgruppe sind vor allem Auszubildende, die nicht mehr bei den Eltern leben können, weil diese zu weit vom Ausbildungsort entfernt wohnen.

Die Höhe der Bedarfssätze entspricht bei der Berufsausbildungsbeihilfe den BAföG-Sätzen für Auszubildende an Fachschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

Wichtige Unterstützung auf dem Weg zum Wunschberuf

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz hilft jedes Jahr zahlreichen Studierenden und Auszubildenden dabei, ihren Berufswunsch zu verwirklichen. Auch wenn die zugehörigen Regelungen zunächst kompliziert klingen – eine Auseinandersetzung mit dem Thema lohnt sich. Stimmen die Voraussetzungen und ist der eigene Antrag gestellt und bewilligt, lebt es sich mit BAföG meist deutlich leichter.

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