Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, sorgt seit über 50 Jahren für finanzielle Entlastung bei Studium und Ausbildung. Der folgende Artikel erläutert, wer Anspruch auf diese wichtige Förderung hat, wovon ihre Höhe abhängt und welche Besonderheiten es bei Studium und Ausbildung gibt.
(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung – keine ausreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung – Nachzahlung von Ausbildungsförderung – Zuflussprinzip – Rechtsänderung des § 11 Abs 3 S 2 SGB 2 – kein Klärungsbedarf für abgelaufenes Recht)
Ausbildungsförderung, grundsätzliche Beschränkung der Förderung auf eine berufsqualifizierende Ausbildung, keine Verweisung der ausländischen Mutter eines deutschen Kindes auf die Berufsausübung im Herkunftsland, Verwertbarkeit eines ausländischen Studienabschlusses in Deutschland, Einschätzung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, ausländischer Abschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss „entspricht“, keine förderungsfähige Zweitausbildung
Ausbildungsförderungsrecht, Eignung, Verlängerung der Frist zur Vorlage des Leistungsnachweises, Überschreiten der Förderungshöchstdauer, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch