Gesetzesänderungen im August 2022

Ab August 2022 gelten neue Gesetze und Regelungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Neuerungen.

Anzugträger hält einen Richterhammer in der einen und ein aufgeschlagenes Buch in der anderen Hand. Über dem Buch schweben Symbole, in der Mitte ein großes Fragezeichen.

Pflicht für transparentere Arbeitsverträge ab August

Ab August 2022 müssen Arbeitgeber neue Arbeitsverträge anpassen. Für alle Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. Juli 2022 beginnen, müssen die Arbeitsverträge nach dem neuen Gesetz gestaltet sein. Arbeitgeber müssen laut dem deutschen Nachweisgesetz künftig transparenter über die Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses informieren. Manche Änderungen können sogar Altverträge betreffen. Auf Anfrage haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Nachweisschreiben, das die wesentlichen Aspekte der Arbeitsbedingungen darlegt. Dieses wird dem bestehenden Arbeitsvertrag beigelegt. Der Arbeitsvertrag muss ab sofort zum Beispiel das Enddatum eines befristeten Vertrags, die Dauer der Probezeit, die Fälligkeit und Auszahlungsform des Lohns und weitere Punkte zwingend enthalten. Bei Verstoß gegen das Nachweisgesetz müssen Arbeitgeber mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Die BAföG Reform fördert mehr Studenten

Künftig haben auch Studierende über 30 Jahren einen Anspruch auf BAföG. Die Altersgrenze wurde auf 45 Jahre angehoben. Schließt der Masterstudiengang eines über 45-jährigen direkt an den Bachelor kann, wird auch dieser gefördert. Die bisherigen Ausnahmen der Altersgrenze gelten weiterhin. Ab August 2022 erhalten Studierende bis zu 934 Euro anstatt 861 Euro, ab 30 Jahren gilt sogar ein höherer Freibetrag pro Monat. Auch die Grenze für das Einkommen der Eltern, das die Höhe des BAföG bestimmt, steigt. Eltern dürfen ab sofort über 20% mehr verdienen als bisher, ehe ihr Einkommen Auswirkungen auf das BAföG ihrer Kinder hat.

Unternehmensgründung – jetzt digital

Die Unternehmensgründung ist stets mit einer Menge Bürokratie verbunden. Ab August 2022 ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bzw. einer Unternehmensgesellschaft (UG, haftungsbeschränkt) laut Gesetz auch digital möglich. Das gilt zunächst nur für Bargründungen. Ab 2023 sollen auch Sachgründungen digital erfolgen können – also solche, die Sacheinlagen ins Unternehmen mit einbringen. Die neue Gesetzgebung ermöglicht auch die digitale Beglaubigung der Eintragung in die Register (z.B. Handels- oder Genossenschaftsregister). Um die Gefahr des Missbrauchs durch die Digitalisierung zu minimieren, müssen Sie als Unternehmensgründer mehrere Schritte zur Identifizierung durchlaufen. Übrigens läuft die Unternehmensgründung trotzdem weiterhin über einen Notar – nur eben digital.

Tankrabatt und 9-Euro-Ticket laufen im August aus

Das vergünstigte 9-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr läuft Ende August 2022 aus. In der Politik wird aktuell über mögliche Nachfolger des vergünstigten Bus- und Bahntickets debattiert. Der damit einhergehende Tankrabatt als zusätzliche Entlastungsmaßnahme endet ebenfalls Ende August 2022. Bereits jetzt steigen die Spritpreise wieder leicht an.

Anwälte müssen das eigene Berufsrecht kennen

Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) erhält ab August 2022 einen neuen Paragraphen. Das neue Gesetz verpflichtet alle Rechtsanwälte dazu, sich über das eigene Berufsrecht kundig zu machen. Hierzu müssen Anwälte – wenn sie dies nicht bereits erledigt haben – eine Lehrveranstaltung zum rechtsanwaltlichen Berufsrecht besuchen, die mindestens zehn Zeitstunden umfasst. Zusätzlich wird die BRAO aber auch gelockert. Ab sofort kann eine Rechtsanwaltskanzlei in allen bekannten Rechtsformen bestehen, also künftig auch als GmbH.

Titandioxid in Lebensmitteln verboten

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (efsa) verbietet ab sofort den Einsatz von Titandioxid in Lebensmitteln. Titandioxid, auf der Verpackung auch als E171 gekennzeichnet, dient meist als Weißmacher, z.B. in Kosmetika, Sonnencreme oder Zahnpasta. Auch in Lebensmitteln wurde es häufig als Zusatzstoff verwendet, um diese heller oder strahlender wirken zu lassen. Die efsa hat Titandioxid jetzt als „nicht mehr sicher“ eingestuft, da die darin enthaltenen Nanopartikel bei empfindlichen Personen die Darmoberfläche angreifen können. Verboten ist ab August 2022 nur die Verwendung in Lebensmitteln. Das gilt auch nur für Hersteller. Händler dürfen die bisher mit E171 hergestellten Lebensmittel vertreiben, bis das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht ist.


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