Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Beschwerde, Richtigkeit, Abschrift, format=, Bezug, sofortigen Beschwerde, angefochtene Entscheidung

Aktenzeichen  319 C 852/20

Datum:
8.2.2021
Fundstelle:
GRUR-RS – 2021, 36220
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Traunstein
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Tenor

Der sofortigen Beschwerde wird nicht abgeholfen. Auf die angefochtene Entscheidung wird Bezug genommen.


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